Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Camping Seewiese

1. Zustandekommen des Vertrags: Reservierungen können telefonisch oder per Online-Buchung vorgenommen werden. Mit der Anmeldung bietet der Campinggast dem Campingplatz den Abschluss eines Campingvertrages an. Der Campingvertrag kommt erst mir der schriftlichen oder telefonischen Bestätigung durch den Campingplatz zustande. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz und/oder Stellplatznummer besteht nicht.

2. Entgelt: Die vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich aus den aktuellen Preislisten des Campingplatzes auf deren Homepage. Der Gast hat sich über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise für die angebotenen Leistungen zu informieren.

3. Zahlungsbedingungen: Zahlungen können direkt online über unser Buchungssystem abgewickelt werden oder bei telefonischer Buchung per Überweisung. Wir nutzen den externen Zahlungsdienstleister „PayPal“ und bieten diverse Zahlungsmöglichkeiten. Mit Eingang der Zahlungsbestätigung über unseren Zahlungsdienstleister „PayPal“ ist der Vertrag rechtskräftig. Überweisungen sind binnen 10 Tagen zu leisten

4. An- und Abreisezeiten: Der Stellplatz steht dem Campinggast am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Bei Anreise nach 18.00 Uhr bitten wir um Benachrichtigung. Dem Campinggast wird bei Anreise eine Schrankenkarte gegen 10 € Kaution, sowie ein Schlüssel für die Sanitäranlagen ebenfalls gegen 10 € Kaution ausgehändigt.

Der Stellplatz muss am Abreisetag bis spätestens 12.00 Uhr sauber verlassen werden. Bei Fristüberschreitung kann ein weiteres Entgelt erhoben werden. Die vertragsgerechte Räumung ist jedoch Hauptpflicht des Campinggastes. In der Nebensaison kann die Abreise später erfolgen, bedarf aber der vorherigen Zustimmung der Rezeption.

5. Aufenthalt / Besuch: Der Campingplatz darf nur mit der angemeldeten Personenanzahl genutzt werden. Besucher müssen vor Betreten des Platzes angemeldet werden. Der Stellplatz darf nur mit einer Campingausrüstung (1 Zelt oder 1 Wohnwagen inkl. 1 Auto oder 1 Wohnmobil) belegt werden. Zusätzliche Campingausrüstungen und Fahrzeuge bedürfen der Zustimmung der Rezeption und müssen angemeldet werden.

Der Campinggast erkennt für sich und für die von ihm angemeldeten Personen die Platzordnung an. Diese ist Bestandteil des Vertrags. Sie ist in der Rezeption ausgehängt, im Internet veröffentlicht und kann auf Wunsch übersandt werden.

6. Mängel: Sofern der zugewiesene Stellplatz bzw. sonstige Vertragsleistungen nicht den vertraglich vereinbarten Eigenschaften entsprechen, hat der Campinggast der Campingverwaltung die Mängel am Feststellungstag, spätestens aber am darauf folgenden Tag anzuzeigen.

7. Haftung: Der Gast und die ihn begleitenden Personen verpflichten sich, den Stellplatz sowie Gebäude, Einrichtungen, Inventar etc. des Campingplatzes pfleglich zu behandeln. Schäden die während des Aufenthaltes durch den Gast selbst oder dessen Begleitpersonen verursacht werden, sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen und mit Ausnahme der Beweisführung des Nichtverschuldens zu ersetzen. Ansprüche des Campinggastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Campingplatz die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Campingplatzes beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Campingplatzes beruhen. Einer Pflichtverletzung des Campingplatzes steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Der Campingplatz weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass aus der Natur herrührende Unregelmäßigkeiten, Beschädigungen oder Verluste (z.B. Baumfrüchte, Insekten, Tiere, Astwerk etc.) auftreten können.

8. Umbuchung/Rücktritt: Umbuchungen wirksamer Verträge sind ohne rechtsverbindlichen Anspruch des Gastes grundsätzlich möglich. Sie werden mit schriftlicher Bestätigung des Campingplatzes wirksam. Bis 28 Tage vor Anreise beträgt das Entgelt für die Umbuchung zusätzlich 10,00 €. Ab dem 27. Tag vor Anreise entstehen Kosten entsprechend den nachfolgenden Kündigungsbestimmungen. Der Campinggast kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich vorzunehmen. Tritt der Campinggast vom Vertrag zurück, kann der Campingplatz die nachfolgenden pauschalierten Rücktrittskosten verlangen, bei deren Berechnung die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Leistung sowie ersparte Aufwendungen berücksichtigt sind:

l Rücktritt mehr als 28 Tage vor Anreise: 0% des Gesamtpreises
l Rücktritt bis 28 Tage vor Anreise: 25 % des Gesamtpreises
l Rücktritt 27- 15 Tage vor Anreise: 50 % des Gesamtpreises
l Rücktritt 14- 7 Tage vor Anreise: 75 % des Gesamtpreises
l Rücktritt 7-1 Tag(e) vor Anreise: 100% des Gesamtpreises

Bei Nichtanreise ohne Kündigungserklärung, verspäteter Anreise, Verkürzung oder vorzeitiger Abreise ist das vertragliche Entgelt für eine Dauer von bis zu 2 Tagen in voller Höhe und für jeden weiteren Tag in Höhe von 50% zu zahlen. Sowohl für diese Fälle als auch für den Fall einer Kündigungserklärung vor Reiseantritt steht dem Campinggast der Nachweis frei, dass die vorgenannten Ansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind. In jeden Fall empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Bei Nichtinanspruchnahme des Stellplatzes durch den Campinggast ohne Abstimmung mit dem Campingplatz, besteht für diesen die Möglichkeit, sich anderweitig um die Vermietung zu bemühen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Etwaige Zahlungsansprüche des Vermieters bleiben unter Berücksichtigung o. g. Vereinbarungen unberührt. Der Campinggast verzichtet jedoch auf seine ihm zustehenden Rechte gegenüber dem Campingplatz, wenn er diese nicht bis zum Folgetag der Anreise 11.00 Uhr zumindest telefonisch dem Vermieter anzeigt und geltend macht.

9. Rücktritt durch den Platzinhaber: Der Campingplatzinhaber kann von dem Campingvertrag zurücktreten, wenn das Mietobjekt nach Vertragsabschluss infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall werden dem Campinggast alle bezahlten Beträge zurückerstattet; weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. In diesem Fall verpflichtet sich der Campingplatzinhaber, den Campinggast unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Mietobjektes zu informieren. Ferner ist der Campingplatzinhaber berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet, nachhaltig stört, das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Campinggast den gesamten mit dem Campingplatzinhaber vereinbarten Mietpreis zu entrichten.

10. Sonstige Vereinbarungen: Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Begriff Campingplatz verwendet wird, ist hiermit das Unternehmen Camping Seewiese, Inhaber Camping Seewiese GmbH & Co. KG gemeint.

Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, bedürften zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

11. Schlussbestimmungen:

Der Campinggast bestätigt, dass die persönlichen Angaben korrekt sind. Der Campinggast erkennt durch die Bezahlung der Miete die AGB einschließlich der Platzordnung an. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Campingvertrag ist für beide Seiten Öhringen. Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nah kommt.

ACHTUNG
REISEMOBIL oder GESPANN

Wie Sie am besten zu uns kommen:

Bitte als Gespann oder Reisemobil nicht über die Autobahn Abfahrt und weiter Geddelsbach zu uns anreisen, da Sie da an eine Zufahrtsstraße kommen die 16% Steigung hat und nur für 6 tonnen zugelassen ist, und nicht über ausreichend Breite verfügt.

Kommen Sie von der A6 von Nürnberg Richtung Heilbronn, dann nehmen Sie bitte die Abfahrt Öhringen und fahren Sie am ende der Abfahrt rechts,

Kommen Sie von der A6 Heilbronn Richtung Nürnberg, dann nehmen Sie bitte die Abfahrt Öhringen und fahren Sie am ende der Abfahrt links,

am folgenden Kreisverkehr  nehmen Sie die 3. Abfahrt auf die Westallee, die folgenden 3 Kreisverkehre nehmen Sie bitte die 2. Ausfahrt und bleiben Sie weiter  auf der Westallee bis zum nächsten großem Kreisverkehr in dem Sie die 2. Abfahrt nehmen (am Obi und Aldo vorbei) Richtung Pfedelbach.

Folgen Sie der Straße bis zu dem Kreisverkehr in Pfedelbach in diesem nehmen Sie die 1. Ausfahrt Richtung Pfedelbach ( Ortsmitte) Heuberg, folgen Sie nun der Hauptstraße wenn Sie im Ortsteil Heuberg angekommen sind nehmen Sie die 2. Möglichkeit zum Rechtsabbiegen in die Geddelsbacherstraße nach der 90°rechtskurve nehmen Sie nun die 1. Möglichkeit links auf die Seestraße.

Wenn Sie von Geddelsbach, Unterheimbach oder Bretzfeld zu uns kommen nehmen Sie bitte die L1035 über Windischenbach und Pfedelbach um zu uns zu gelangen.

Von Mainhardt bitte über Gailsbach nach Pfedelbach Buchhorn Anreisen.